hauskompo_01.jpg
Jörg Höfer // Sachverständiger für Immobilienbewertung
Mitglied im Gutachterausschuss Braunschweig/Wolfsburg
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Betriebswirt, Kaufmann der Grundstücks- & Wohnungswirtschaft

Immobilienbewertung - Verkehrswertgutachten

Bei einem Verkehrswertgutachten handelt es sich um eine  sachverständige Ermittlung des Verkehrswerts (Markwerts), welches begründet und für jeden nachvollziehbar sein muss. Das Verkehrswertgutachten umfasst zudem eine umfassende Beschreibung des Immobilienobjektes.

Unsere Mandanten erhalten methodisch-inhaltlich fundierte und sachlich nachvollziehbare Bewertungen nach § 194 Baugesetzbuch. Die Verfahren der Wertermittlung, die von uns angewendet werden, sind dabei vielfältig und orientieren sich immer an der aktuellen Rechtsprechung. Sie reichen von der Vergleichswertmethode über die Sachwert- zur Ertragswertmethode.

Verkehrswertgutachten werden benötigt bei: Ehescheidung, Erbauseinandersetzungen, Finanzierung, Beleihungswertermittlung, Steuerliche Anlässe, Vermögensaufstellung, Zwangsversteigerung

Immobilienbewertung – Kurzgutachten/Wertexpertise

Ein Kurzgutachten oder eine Wertexpertise ist eine kostengünstige Alternative zum Verkehrswertgutachten. Auf eine ausführliche Beschreibung der Immobilie wird verzichtet. Im Mittelpunkt steht die Verkehrswertermittlung. Die Erstellung eines Kurzgutachtens/Wertexpertise ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht erforderlich ist.

Kurzgutachten oder Wertexpertisen helfen bei: Kauf oder Verkauf, Finanzierungsgesprächen, Ehescheidung, Übertragung von Immobilien im Rahmen einer Erbschaft, Vermögensaufstellung

Gutachten im Betreuungsfall

Das Gericht spricht Menschen aus den verschiedensten Gründen einen gerichtlich bestellten Betreuer zu. Ob Alzheimer oder Altersdemenz, eine schwere Krankheit oder Behinderung oder die Minderjährigkeit einer Person, dies alles sind Grundlagen dafür, dass eine Person gesetzlich betreut werden muss.

Ist der Betreute im Besitz einer Immobilie, hat er ein Recht an einer Immobilie (z. B. Nießbrauch- oder Wohnrecht) oder ist er Erbe bzw. Miterbe einer Immobilie, so verlangt das Gericht ein Verkehrswertgutachten. Erst nach Vorlage dieses Gutachtens beim Betreuungsgericht und nach Zustimmung durch das Gericht kann der Besitz abschließend veräußert werden.

Durch unsere langjährige Erfahrung und Zusammenarbeit mit Betreuern sind wir mit den Anforderungen, die sich aus solch einer Situation ergeben, bestens vertraut. Wir behandeln jeden Fall individuell.

Setzen Sie auf unsere Kompetenz und unsere langjährige Berufserfahrung in der Erstellung von Immobiliengutachten. Bei uns sind Sie in verantwortungsbewussten Händen.

Gutachten bei Erbschaft und Schenkung

Wenn ein geliebter Mensch von einem geht, möchte man eigentlich nur trauern. Doch leider kommt viel zusätzliche Arbeit auf die Hinterbliebenen zu.

Besonders nervenaufreibend wird es, wenn sich plötzlich unbekannte Erben melden, die Ihren Pflichtteil geltend machen möchten.

Gehören Immobilien zum Nachlass des Verstorbenen kommt es besonders häufig zu Streitigkeiten zwischen den Erbparteien. Der eine meint Omas geliebtes Haus im Grünen ist eine Goldgrube, der andere sieht darin nur eine Last, die nichts wert ist.

In solchen Fällen können Sie sich durch ein von uns erstelltes Verkehrswertgutachten Klarheit verschaffen. Wir erstellen Ihnen ein Gutachten, das den Immobilienwert zum Sterbetag nachweist. Hat vor längerer Zeit eine Schenkung stattgefunden, wird gegebenenfalls eine Bewertung zum Tag der Schenkung nötig.

Bei Erbschaft oder Schenkung fordert das Finanzamt außerdem eine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer. Dabei ermittelt das Finanzamt anhand bekannter Eckdaten den Grundbesitzwert der betreffenden Immobilie. Sind Sie der Meinung das Finanzamt hat einen zu hohen Wert angesetzt, erstellen wir Ihnen gern ein Verkehrswertgutachten, mit welchem Sie beim Finanzamt vorweisen können, dass der gemeine Wert zum Todes- bzw. Schenkungstag niedriger ist, als der nach den Bewertungsvorschriften ermittelte Grundbesitzwert.

Vertrauen Sie auf unsere langjährige Berufserfahrung in der Erstellung von Verkehrswertgutachten und unsere Kompetenz. Bei uns sind Sie in verantwortungsbewussten Händen.

Sie haben noch Fragen oder Sie sind sich nicht sicher, ob Sie ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB oder lediglich eine Wertexpertise benötigen? Dann rufen Sie uns unverbindlich an. Wir beantworten gerne Ihre offenen Fragen.

 

Braunschweig: 0531 129 48770

Unser Wirkungskreis:

Braunschweig, Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg, Gifhorn, Peine, Osterode/Harz, Bad Harzburg, Helmstedt u.v.m.